Finanzielle Unterstützung

Sie sollten das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) als Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens sehen. Zu Beginn müssen Sie investieren: finanzielle, zeitliche sowie personelle Ressourcen müssen aufgebracht werden. Langfristig zahlt sich dies jedoch mehr als aus. Das Ergebnis Ihrer Mühen wird ein bedarfsorientiertes, konsequentes und nachhaltiges BGM für Ihr Unternehmen.

Ihr größter Vorteil: Sie erhalten langfristig effektiv Geld zurück. Es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass nach Einführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements ein Return of Investment von 2,70€ pro investiertem Euro zu erwarten ist. Sie sollten natürlich beachten, dass diese Zahl nur einen Mittelwert darstellt. Die letztendliche Summe eines Return of Investment hängt immer individuell von Ihrem Engagement in die betriebliche Gesundheitsförderung sowie von den angebotenen BGM Maßnahmen ab.

Wir sind bereit, wenn Sie es sind. Von unserer Seite dürfen Sie jederzeit 100%igen Einsatz erwarten. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen in Bewegung zu kommen und den Weg zu einem gesünderen Unternehmen zu gehen!

Finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen

Nach SGB V §20 sind Krankenkassen verpflichtet, gesundheitsförderliche Maßnahmen der Präventionsarbeit in Betrieben und Lebenswelten zu unterstützen. Präventionskurse werden bis zu zweimal jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen subventioniert – und das bis zu 100%.

Weitere finanzielle Unterstützungen

Bedarfsorientierung

Betriebliche Gesundheitsmanagement Maßnahmen sind im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

Bedingungen:
Bedarfsbestimmung, Analyse und zielführende Maßnahmen

Lohnsteuerbefreiung
Kein Kostenlimit für BGM Projekte

Ausnutzung des 600€-Paragraphen

Gesetzliche Regelung zur Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Bedingungen:
Maßnahmen gemäß §20/20b SGB V

Lohnsteuerbefreiung
Freibetrag von 600€ pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr

Ausnutzung der Sachbezüge

Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge

Bedingungen:
Keine

Lohnsteuerbefreiung
Freigrenze von 50€ pro Mitarbeiter pro Monat

  • Sie haben Fragen? Rufen Sie jetzt an: 06131 / 62 99 507

    Gerne beraten wir Sie zu Ihrem betrieblichen Gesundheitsmanagement.

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